Allgemeine Geschäftsbedingungen - Equipmentmiete
1 ALLGEMEINES
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert und sind wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes und jedes Vertrages.
1.2 Sollten sie ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, BGBl Nr140/1979 in der dzt gültigen Fassung zugrunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des ersten Hauptstückes dieses Gesetzes widersprechen.
1.3 Eine rechtliche Bindung des Lieferanten tritt nur durch die firmenmäßige Bestätigung des Angebots/Auftrages oder die Unterfertigung deines Mietvertrages ein. Mit Unterfertigung des Auftragschreibens bzw der Auftragsbestätigung werden die AGB wie hier vorliegend akzeptiert. Der schriftlichen Bestätigung ist eine Bestätigung per Fax oder E-Mail gleichzuhalten.
2 MIETDAUER
2.1 Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag (24h).
2.2 Die angebotene Mietdauer bemisst sich in Tagen, außer im Angebot anders angegeben.
2.3 Ladetage zählen nicht zur berechneten Mietdauer, diese beginnt bei Laden am Vortag um 0:00 am 1. Miettag oder aber unmiettelbar nach Übergabe.
2.4 Die angebotene Mietdauer endet um 24:00 am letzten Miettag. Dies berührt keine Haftung des Mieters bis zur Bestätigung der fristgerechten Rückgabe.
2.5 Die Rückgabe hat vor 12:00 am Folgetag des letzten Miettages zu erfolgen.
2.6 Die Rückgabe erfolgt in Feldkirchen 5, 5143 Mattighofen wenn nicht anders vereinbart.
2.7 Sollte eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer gewünscht werden, ist diese bis 24 Stunden vor Ablauf der Mietdauer die Genehmigung des Vermieters einzuholen. 2.8 Für eine Verkürzung der vereinbarten Mietdauer ist die Zustimmung des Vermieters notwendig..
3 ANGEBOTE & PREISE
3.1 Alle Angebotspreise verstehen sich netto zzgl. 20% Ust. exkl. Versicherung, Transport oder jedglicher sonstiger Zusatzleistung und zur Abholung ab Lager in 5143 Feldkirchen b. Mattighofen bzw. 5142 Ibm.
4 STORNO & RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH DEN AUFTRAGGEBER
4.1 Der Mieter akzeptiert mit Annahme des Angebots folgende Stornokosten und -Fristen:
(1) Storno <14 Tage vor Mietbeginn – 30% Angebotssumme
(2) Storno <7 Tage vor Mietbeginn – 50% Angebotssumme
(3) Storno < 3 Tage vor Mietbeginn 75% Angebotssumme
(4) Storno am Vortag vor Mietbeginn – 100% Angebotssumme
5 EINGESCHRÄNKTE VERSICHERUNGSPFLICHT
5.1 Das Equipment ist NICHT versichert. Der Mieter ist für eine Versicherung selbst verantwortlich.
5.2 Ab Mietsummen von mehr als 400€ netto oder beim Verleih von einer oder mehren Optiken wird nur gegen Vorlage einer branchenüblichen Filmgeräteversicherung vermietet. Diese ist bis spätestens 48h vor Mietbeginn zu übermitteln und muss schriftlich bestätigt werden.
5.3 Im Falle des Versäumens der Vorlage einer Versicherung kann der Vermieter sofort und ohne weitere Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
6 SCHADENSFALL
6.1 Der Mieter verpflichtet sich die gemieteten Geräte sorgsam und fachgerecht zu behandeln
6.2 Der Vermieter garantiert den ordnungsgemäßen und (soweit zumutbar) geprüften Zustand des Equipments bei der Übergabe. Dies umfasst in jedem Fall eine kurze Funktionskontrolle vor Ort und ist vom Mieter zu überprüfen.
6.3 Treten während des Mietzeitraums Schäden am gemietetem Equipment auf, so haftet der Mieter im vollen Umfang. Auch teilweise Schäden müssen ersetzt werden.
6.4 Der Mieter ist verpflichtet, Schäden am Equipment, die während der Mietdauer aufgetreten sind, dem Vermieter unmittelbar mitzuteilen. Diese Meldepflicht entbindet den Mieter nicht von der Haftung für etwaige Folgeschäden, welche in der Zwischenzeit aufgetreten sind.
6.5 Wenn am Equipment Schäden auftreten, die der Kunde oder Dritte durch unsachgemäßen Umgang mit dem Equipment verursacht haben, übernimmt der Kunde die Kosten der Reparatur bzw. den Ersatz.
6.6 Bei Totalschaden oder Verlust haftet der Kunde mit dem Neupreis des betroffenen Artikels.
6.7 Im Falle einer vom Vermieter unverschuldeterweise nicht zeitgerecht beauftragbaren & durchführbaren Reparatur eines defekten Mietgegenstands durch dessen Hersteller oder beauftragte Dritte, haftet der Kunde, der den Schaden schuldhaft verursacht hat, außerdem für Ersatz und Verdienstausfall durch den defekten Mietgegenstand, bis ein Neuerwerb oder die Reparatur möglich ist.
6.8 Der Vermieter haftet nicht für finanzielle Schäden, Ausfälle oder Datenverlust, die durch technisches Versagen von verliehenem Equipment verursacht werden.
6.9 Bei Ausfall eines Mietgegenstands, welchen der Mieter nicht verschuldet, endet die berechnete Miete anteilsmäßig mit der Meldung des Ausfalls. Der Vermieter bemüht sich um einen Austausch bzw. die Vermittlung von technisch ähnlichem Ersatz.
7 ERFÜLLUNGSORT / TRANSPORTKOSTEN
7.1 Die Leistungen verstehen sich ab Lager Feldkirchen 5, 5142 Feldkirchen bei Mattighofen.
7.2 Transportkosten durch Dritte (Logistikunternehmen oder Versanddienstleister) sind vollumfänglich vom Mieter zu tragen.
7.3 Dem Vermieter im Rahmen des Transports entstandene Kosten zwischen Lager und der erfolgten Rückgabe am gleichen Ort sind vollumfänglich vom Mieter zu tragen.
8 SONSTIGE BESTIMMUNGEN
8.1 Änderungen des Mietvertrages oder/und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Sollte durch eine Bestimmung eines Mietvertrages ein Punkt dieser Herstellungs- und Lieferbedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
8.2 Für den Fall von Streitigkeiten wird als Gerichtsstand das am Hauptsitz des Vermieters zuständige Gericht vereinbart. Dieses Gericht hat österreichisches Recht zur Anwendung zu bringen.